Allgemeine Geschäftsbedingungen der nepic GmbH
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1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der nepic GmbH (Auftragnehmer/Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, sie werden von nepic ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Die nepic GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung der Dritten erfolgt ausschließlich durch nepic. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich nepic zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen ein dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird nepic auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass nepic alle für die Erfüllung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen relevanten Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird. Dies gilt auch für Unterlagen, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene Arbeitnehmervertretung bereits vor Beginn der Tätigkeit von nepic von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung oder die Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit nach Abschluss des Auftrages.
5.2 nepic ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. nepic ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den von nepic und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei nepic. Sie dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung von nepic zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt nepic zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 nepic ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben und den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 nepic haftet dem Auftraggeber für Schäden — ausgenommen Personenschäden — nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Bei Vermögensschäden ist die Haftung mit einer maximalen Summe von € 100.000,– begrenzt.
8.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von nepic zurückzuführen ist.
8.4 Sofern nepic das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und dabei Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt nepic diese Ansprüche an den Auftraggeber ab.
8.5 Konventionalstrafen sind mit einer maximalen Summe von € 10.000,– begrenzt.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 nepic verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2 nepic verpflichtet sich weiters, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 nepic ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, derer sie sich bedient, entbunden, hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.
10. Honorar
10.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Leistungen von nepic nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu honorieren. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 nepic ist berechtigt, angemessene Akontozahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Alle Rechnungen von nepic sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist fallen Verzugszinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe an.
11. Kündigung des Vertragsverhältnisses
11.1 Verträge über Beratungsleistungen können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von beiden Seiten vorzeitig beendet werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn einer der Vertragspartner Bestimmungen des Vertrages trotz schriftlicher Abmahnung nicht erfüllt.
11.2 Im Falle der Auflösung des Vertrages hat der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen von nepic zu vergüten.
12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Innsbruck (Landesgericht Innsbruck).
Stand: Mai 2026 · nepic GmbH, Achenweg 9a, 6384 Waidring